Münchener Verein Hörgeräte Versicherung
Was zeichnet die Münchener Verein Hörgeräteversicherung aus?
Im Rahmen der ambulenten Krankenzusatzversicherung "Sehhilfen und Hilfsmittel" lassen sich über die Münchener Verein Versicherung auch Hörgeräte mitversichern. Bei der Hörgeräteanschaffung werden hier 100 % der Kosten bis 800 € für ärztlich verordnete Hörhilfen übernommen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Hörgeräteversicherungen muss keine Wartezeit eingehalten werden. Jedoch gilt hier innerhalb der ersten 2 Jahre eine Summenbegrenzung. Konkret heißt das: Im 1. Jahr werden bis zu 250 € übernommen, im 2. Jahr bis zu 500 € und ab dem 3. bis zu 800 €. Die Zusatzversicherung kann nach einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren gekündigt werden.
Zum Überblick über alle Hörgeräteversicherungen.
Diese Leistungen sind bei der Münchener Verein Hörgeräteversicherung enthalten
Keine Wartezeit
Sofort wirksam, allerdings mit anfänglicher Summenbegrenzung
Übernimmt bis zu 100 %
Für ärztlich verordnete Hörhilfen
Leistet bis 800 € je Hörgerät
Ohne Summenbegrenzung ab dem 3. Jahr
Mindestlaufzeit von 2 Jahren
Anschließend jederzeit kündbar
Leistet auch bei Sehhilfen und weiteren Hilfsmitteln
Auch bei Insulinpumpen, Perücken oder Kunstgliedern
Übernimmt Laserbehandlungen am Auge
Zu 100 % bis 800 € pro Auge
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