Concordia Hörgeräte Versicherung
Was zeichnet die Concordia Hörgeräteversicherung aus?
Die Hörgeräteversicherung der Concordia ist im gesonderten Tarif "AZ Sehen und Hören" inkludiert. Es handelt sich hierbei um eine ambulante Krankenzusatzversicherung, die bis zu 80 % der Anschaffungskosten für Hörgeräte und zugehörige Otoplastik übernimmt. Die Besonderheit bei dieser Hörgeräteversicherung: Sie leistet auch dann, wenn die Krankenkasse nichts zuzahlt. Erstmalig beansprucht werden können die Leistungen nach einer 3-monatigen Wartezeit. Enthalten sind auch Zuzahlungen für Sehhilfen und für Laseropartionen am Auge.
Zum Überblick über alle Hörgeräteversicherungen.
Diese Leistungen sind bei der Concordia Hörgeräteversicherung enthalten
Online Tarifrechner
Sofortige Online-Beitragsberechnung
Übernimmt 80 % der Kosten fürs Hörgerät
Alle 3 Jahre und bis zu 1000 € pro Ohr
Auch ohne Zuzahlung der Krankenkasse
Leistungen beziehen sich immer auf den Privatanteil
Geringe Wartezeit
Im vollen Umfang wirksam nach 3 monatiger Wartezeit
Übernimmt 100 % der Kosten für Sehhilfen
Alle 2 Jahre, bis 350 €
Übernimmt 100 % für Laserbehandlungen
Bis zu 750 € je Maßnahme je Auge
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