Concordia Hörgeräte Versicherung

Was zeichnet die Concordia Hörgeräteversicherung aus?

Die Hörgeräteversicherung der Concordia ist im gesonderten Tarif  "AZ Sehen und Hören" inkludiert. Es handelt sich hierbei um eine ambulante Krankenzusatzversicherung, die bis zu 80 % der Anschaffungskosten für Hörgeräte und zugehörige Otoplastik übernimmt. Die Besonderheit bei dieser Hörgeräteversicherung: Sie leistet auch dann, wenn die Krankenkasse nichts zuzahlt. Erstmalig beansprucht werden können die Leistungen nach einer 3-monatigen Wartezeit. Enthalten sind auch Zuzahlungen für Sehhilfen und für Laseropartionen am Auge.

Zum Überblick über alle Hörgeräteversicherungen.

Diese Leistungen sind bei der Concordia Hörgeräteversicherung enthalten

Online Tarifrechner

Sofortige Online-Beitragsberechnung

Übernimmt 80 % der Kosten fürs Hörgerät

Alle 3 Jahre und bis zu 1000 € pro Ohr

Auch ohne Zuzahlung der Krankenkasse

Leistungen beziehen sich immer auf den Privatanteil

Geringe Wartezeit

Im vollen Umfang wirksam nach 3 monatiger Wartezeit

Übernimmt 100 % der Kosten für Sehhilfen

Alle 2 Jahre, bis 350 €

Übernimmt 100 % für Laserbehandlungen

Bis zu 750 € je Maßnahme je Auge

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